Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragspartner
Der Vertrag ist zwischen HUNDORIA
Mariella Ismail, Am Irlet 5, 94342 Irlbach
und dem Besitzer des Hundes
Name des Halters:
§1 Aufnahme
1.1 Betreuungsvertrag:
Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Hundepension HUNDORIA wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist der Hundeservice jeden Hundehalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Hundehalter, der mit der Hundepension HUNDORIA einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Aufnahmebedingungen:
a) Eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung
b)Eine aktuelle Schutzimpfung des Hundes/der Hunde
c) Keine ansteckenden Krankheiten des Hundes/der Hunde
d)Keine läufigen Hündinnen
e) Wir verpflichten uns, Ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Dafür benötigen wir jedoch von Ihnen, dem/r Tierbesitzer/In, vollständige und ehrliche Information über alle Besonderheiten, die Ihr Tier betreffen. Insbesondere Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Bissigkeit, Angst in bestimmten Situationen, Verhalten gegenüber anderen Hunden und/oder anderen Tieren sind uns unbedingt spätestens beim Probetag des Tieres mitzuteilen und im Aufnahmebogen zu notieren. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.
f) Aufgenommen werden ausschließlich Hunde, die zu einem persönlichen Vorstellungstermin erschienen sind und eine schriftliche Aufnahmebestätigung (Betreuungsvertrag) erhalten haben. Zu Punkt a) und b): Nachweise sind jeweils beim Erstkontakt vorzulegen, und nach Ablauf des Impfdatums bzw. Änderung der HaftpflichtVersicherung. Zu Punkt c) und d): Dies ist vor Abgabe des Hundes zu bestätigen
§ 2 Haftungsausschluss
a) Bei bewusstem Verschweigen von Untugenden des Hundes gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Besitzers.
b) Falls ein Tier innerhalb der Betreuungszeit erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für die anderen Tiere darstellt, behält sich die Hundepension HUNDORIA das Recht vor, die Betreuung für den Zeitraum der Erkrankung zu unterbrechen. Die Hundepension HUNDORIA übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
c) Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin bei der Hundepension HUNDORIA abgeben und dies der Betreuungsperson verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.
d) Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann keine Haftung übernommen werden.
e) In Ihrem, wie auch in unserem Interesse, achten wir stets auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen übernimmt die Hundepension HUNDORIA keine Haftung dafür. Es kommt der Halter bzw. dessen Haftpflichtversicherung für alle evtl. Schäden auf. Die Hundepension HUNDORIA darf in diesem Zusammenhang auch die persönlichen Daten des Kunden weitergeben. Die Hundepension HUNDORIA schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus. Gleiches gilt für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
f) Unser Gelände ist rundherum eingezäunt. Für den Fall, dass sich ein Hund dennoch eigenständig befreit, oder während des Bring- bzw. Abholvorgangs entwischt, übernimmt die Hundepension HUNDORIA keine Haftung.
g) Der Hundeeigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund auf dem eingezäunten Gelände der Hundepension HUNDORIA ohne Leine geführt wird und übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken.
h)Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen etc. wird keine Haftung übernommen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die während der Betreuung entstehen. Es wird keine Haftung über Schäden und/oder Verletzungen durch teilnehmende Hunde übernommen. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren mögliche Verletzungsfolgen.
i) Für das Versterben eines Tieres – während der Obhut – übernimmt die Hundepension HUNDORIA keine Haftung.
§ 3 Rechte der Hundepension HUNDORIA
1 Die Hundepension HUNDORIA hat das Recht, einen Hund auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Hundepension HUNDORIA behält sich das Recht vor, aus Gründen der Unverträglichkeit, Leistungsstörungen, Läufigkeit der Hündin oder höherer Gewalt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Betreuung des Hundes vorzeitig zu beenden.
2 In der Hundepension HUNDORIA werden die Hunde nicht in Zwingern untergebracht. Die in der Hundepension HUNDORIA praktizierte Haltungsform ist die der Gruppenhaltung. Der Hundehalter wurde über die Vor- und Nachteile dieser Haltungsform informiert.
3 Die Hundepension HUNDORIA ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunden, die aggressives Verhalten zeigen einen Maulkorb o.ä. anzulegen oder dieses vom Halter zu fordern.
4 Hält der zuständige Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung eines Hundes während der Betreuungszeit für erforderlich, so willigt der Hundehalter mit Abgabe des Tieres ein, dass der Betreuer den Hund in eine ihm sinngemäß erscheinende tierärztliche Behandlung verbringen kann. Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter. (Arbeitsausfall; Fahrtkosten; Tierarztrechnung etc.). Der Betreuer wird vorab versuchen den Besitzer telefonisch zu informieren und wenn das nicht möglich ist, in bester Absicht für das Wohl des Tieres zu handeln.
5 Für den Fall, dass das zu betreuendes Tier nicht innerhalb der vereinbarten Abholzeit aus der Unterbringung abgeholt wird, ist die Hundepension HUNDORIA berechtigt den vollen Preis von 75 Euro / 24 h in Rechnung zu stellen und den Hund nach 3 Tagen anderweitig abzugeben (z.B. Tierheim, Pensionen). Das Tierheim wird von der Hundepension HUNDORIA ausgesucht. Alle Kosten, die dadurch entstehen gehen zu Lasten des Halters.
§ 4 Vertragliche Richtlinien
4.1 Zahlungskonditionen: Die Bezahlung erfolgt im Voraus. Änderungen der Zahlungskonditionen müssen vertraglich festgehalten werden. Bezahlung ist Bar oder per Überweisung
– Der Pensionsaufenthalt ist im Voraus spätestens am Tag der Abgabe des Hundes zu entrichten.
4.2 Stornobedingungen:
Eine Absage oder Verschiebung eines oder mehrerer Betreuungstage durch den Teilnehmer muss spätestens 7 Tage vor dem ersten Betreuungstag erfolgen. Erfolgt dies später oder gar nicht, werden die entsprechenden Betreuungstage voll oder mit 50 % Stornogebühren berechnet. Bei Stornierung oder Verschiebung 14 – 7 Tage vor dem gebuchten Aufenthalt werden 50% des Betreuungs-betrages berechnet. Bei kurzfristigen Absagen aus einem nicht triftigen Grund, werden ebenfalls Stornogebühren angerechnet.
–
Muss der Pensionsaufenthalt vorzeitig beendet werden (z.B. durch Läufigkeit der Hündin, Verhaltens-Auffälligkeiten eines Hundes, Krankheit, etc.) erfolgt KEINE Rückerstattung des Betreuungsbetrages.
4.3 Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit in der Hundepension HUNDORIA Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundetagesstätte /-Pension HUNDORIA und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen, verstanden und anerkannt. Dies bestätige ich mit meiner Unterschrift, dann erst kann eine Betreuung meines Hundes durch die Hundepension Hundoria stattfinden.